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BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erbschein - Vermutung der Richtigkeit - Öffentlicher Glaube - Testamentsvollstreckerzeugnis - Auslegung eines Vertrages - Testamentsvollstreckervermerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2365, 2366
Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung über den Tod des Gläubigers hinaus; Öffentlicher Glaube des Erbscheins im Hinblick auf die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1159
- DNotZ 1991, 545
- FamRZ 1990, 1111
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89
Das schließt aber nicht aus, daß spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (BGH, Urteil vom 24.6.1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878 unter 2. b)). - BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 187/81
Beratungshonorar als Teil d. Kaufpreises eines GmbH-Anteils
Auszug aus BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89
Dem steht aber nicht entgegen, daß sich die Klägerin durch die Darstellung einer Beratungstätigkeit als Gegenleistung einen Steuervorteil erhoffte (vgl. den vom BGH mit Urteil vom 23.2.1983 IVa ZR 187/81 - entschiedenen Fall, NJW 1983, 1843). - BGH, 23.11.1960 - V ZR 142/59
Öffentlicher Glaube des Erbscheins
Auszug aus BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89
Dies hat auch den Fortfall der Schutzwirkung des § 2366 BGB zur Folge (BGHZ 33, 314, 317). - BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71
Testamentsvollstreckerzeugnis
Auszug aus BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89
Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, in dem der Nachlaßrichter ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt hat und - wie hier - in den Erbschein kein Testamentsvollstreckervermerk aufgenommen wurde (BGHZ 58, 105, 107f.).
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91
Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
Aus dem tatsächlichen Verhalten der an einem Vertrag Beteiligten und aus einer über längere Zeit hinweg geübten einverständlichen Vertrags- und Zahlungspraxis lassen sich, was das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat, Rückschlüsse auf den rechtlichen Gestaltungswillen der Beteiligten ziehen (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1990 - IV ZR 241/89 = FamRZ 1990, 1111 f.; Senatsurteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 48/91I ZR 48/91 = NJW-RR 1992, 1140, 1141 m.w.N.).